Hinweisgeberschutz

Zu einer Arbeitskultur der Offenheit, Transparenz und Einhaltung von Recht und Gesetz gehört es, dass Mitarbeitende offen auch über sensible Themen sprechen können, ohne Repressalien fürchten zu müssen. Das Bistum Münster ermutigt daher seine Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch beizutragen, Schäden zu vermeiden.

Das Hinweisgeberschutzgesetz regelt den Schutz von natürlichen Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen/ehrenamtlichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben (Beispiele: historischer oder aktueller Rassismus, Bestechung und Betrug, Korruption, Verstoß gegen Datenschutz und Privatsphäre, unangemessene Arbeitsbedingungen, Geldwäsche, Angriff auf das IT-System oder Cyber-Security-Verletzungen).

Ombudsstelle im Bistum Münster

Bei der Ombudsstelle finden Sie einen geschützten Raum, in dem die Möglichkeit besteht, vertraulichen - und wenn gewünscht anonymen - Kontakt herzustellen, um Hinweise zu möglichen Verstößen zu geben. Ihre Identität darf nur mit Ihrem Einverständnis oder in besonderen Ausnahmen (§§ 8 und 9 HinSchG) offenbart werden. 

Möglichkeiten zur Meldung

Für den Empfang der Hinweise sind verschiedene Kommunikationskanäle eingerichtet. Sie ermöglichen eine mündliche, schriftliche oder auch anonyme Übermittlung.

Ombudsstelle Bistum Münster
Postfach 15 03
48004 Münster

0251 / 495-6644
ombudsstelle@bistum-muenster.de

zum anonymen Hinweisgeberportal

Was passiert nach einer Meldung?

  • Innerhalb von sieben Tagen erhalten Sie eine Bestätigung über den Eingang Ihres Hinweises.
  • Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie Informationen über ergriffene Maßnahmen. 
  • Drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens wird die Dokumentation gemäß § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht. 
  • Im Einzelfall kann sie länger aufbewahrt werden, um die Anforderungen nach diesem Gesetz zu erfüllen.

 

Wichtige Hinweise: Die von Ihnen gemeldeten Informationen können die Einleitung interner und behördlicher Untersuchungsverfahren und weitere Folgen nach sich ziehen. Übermitteln Sie uns daher nur Informationen, bei denen Sie nach bestem Wissen und Gewissen davon ausgehen, dass sie zutreffen. 
Wenn Sie wissentlich falsche oder irreführende Informationen geben, müssen Sie mit Konsequenzen rechnen. Das wissentliche Verbreiten von falschen Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ordnung zum Betrieb einer Meldestelle (Hinweisgebersystem) im Intranet des Bistums Münster

Ansprechpersonen in der Ombudsstelle:

Michaela Kasper
Ombudsperson
0251 / 495-6644
ombudsstelle@bistum-muenster.de

Markus Ahlers
Leiter der Stabstelle 010 - Revision
0251 / 495-17400
ahlers-m@bistum-muenster.de